Das ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, wie ein Urteil zeigt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin an ihrem Balkon eine Bastverkleidung als Sichtschutz angebracht.
Zum Thema Sichtschutz habe ich im Netz ein Urteil gefunden, dass den Mieter im Recht sah, und zwar bei einem farblich unauffälligem, der nicht über die Höhe des Geländers herausragt. Das wäre ja als ob er mir verbietet im Schlafzimmer Vorhänge an zu bringen. Mieter haben bei der Balkonnutzung beinahe freie Hand: Sie dürfen sich auf dem Balkon sonnen, sie dürfen hier essen, trinken, rauchen oder feiern. Gravierende Veränderungen, die den Balkon durch eine Seitenverglasung oder Ähnliches in eine Loggia verwandeln, sind in aller Regel nicht zulässig. Als Freipass, seine Nachbarn einzuräuchern, ist das aber nicht zu verstehen.
Mietrecht, Wohnungseigentum Beantwortet von Rechtsanwältin Dr ... Hinzu kommt, dass Ihr Vermieter bereits zugestimmt hat, dass Sie den Sichtschutz anbringen, so dass ein Balkon mit Sichtschutz Vertragsbestandteil geworden ist. Wer sein Grundstück zu einer Müllhalde verkommen lässt, muss nicht nur für die Entsorgungskosten aufkommen, sondern auch mit einem Bußgeld rechnen ( LG Frankfurt a. M., Urteil v. 08.06.2005, Az. Rauchen, Grillen, Wäschetrocknen . Mieter dürfen an ihrem Balkongeländer einen Sichtschutz bis zur Höhe des Handlaufs anbringen. Immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt die Frage, ob man auf einem Balkon grillieren darf. Exakt 8 Tage später kam ein Brief vom Anwalt.
Zum Thema Sichtschutz habe ich im Netz ein Urteil gefunden, dass den Mieter im Recht sah, und zwar bei einem farblich unauffälligem, der nicht über die Höhe des Geländers herausragt. Weitgehend unbestritten ist heutzutage, dass ein generelles Grillverbot auf dem Balkon nicht haltbar ist.
Er behauptet der Sichtschutz sei eine bauliche Veränderung. Ich lese in dem Auszug nichts von Treppenhaus oder Keller Leipziger, und das Thema ist schließlich "Balkon". Damit sich Mieter nicht durch die Blicke der Nachbarn gestört fühlen, wollen viele einen Sichtschutz … Das Mietrecht ist dabei in vielen Fällen auf Seiten des Vermieters. Für Eingriffe in die Bausubstanz benötigen Mieter immer die Erlaubnis des Vermieters Gerade im Sommer spielt sich ein Teil des Lebens auf dem Balkon ab. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. Deswegen bringen viele Deutsche auch am Balkon einen Sichtschutz an. Balkonsichtschutz - erlaubt oder nicht? Ich lese in dem Auszug nichts von Treppenhaus oder Keller Leipziger, und das Thema ist schließlich "Balkon".
Mit Kostenrechnung über 255 EUR die ich sofort zu zahlen hätte. Der Wohnungsmieter ist nach Mietrecht berechtigt, am Balkongeländer einen Sichtschutz (Bastmatte die leicht zu entfernen ist) bis in Höhe des Handlaufs anzubringen, wenn die Außenfassade des Gebäudes durch die Beschaffenheit des Sichtschutzes nicht optisch verunstaltet wird. Privatsphäre ist wichtig. Derartige Veränderungen betreffen auch oftmals den Sichtschutz am Balkon. Mieter haben eine Rücksichtspflicht. Mieter darf Sichtschutz an der Balkonbrüstung anbringen Fassade darf nicht verunstaltet werden. Balkon im Mietrecht: Urteile und Tipps für die Balkonnutzung. Sollten Sie den Hausmüll oder sonstigen Unrat auf dem Balkon lagern, ist der Ärger vorprogrammiert, wenn der Nachbar sich über üble Gerüche oder Ungeziefer beschwert. Derartige Veränderungen betreffen auch oftmals den Sichtschutz am Balkon.
Das Mietrecht ist dabei in vielen Fällen auf Seiten des Vermieters. Mietrecht, Wohnungseigentum Beantwortet von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler ... Hinzu kommt, dass Ihr Vermieter bereits zugestimmt hat, dass Sie den Sichtschutz anbringen, so dass ein Balkon mit Sichtschutz Vertragsbestandteil geworden ist.
Wie ist das mit der baulichen Veränderung und der Privatsphäre auf meinem Balkon?