Jeder, der Abwasser in einen Kanal einleitet, muss abhängig von der eingeleiteten Menge Gebühren bezahlen. werden gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz über eine jährliche Erhebung der Abwassergebühren von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke gedeckt. Diese werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen Ihnen letztlich wieder zugute: Denn die Mittel, die wir über die Gebühren einnehmen, werden für wichtige Aufgaben des Abwasserbereichs eingesetzt. Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die öffentliche Abwasseranlagen, die von der Kommune oder Stadt zur Deckung der anfallenden Kosten, die bei der Entsorgung von Abwasser entstehen, erhoben werden. Unter Grundbesitzabgaben fallen die Grundsteuern A und B sowie die Abfallentsorgungs-, Niederschlagswasser-, Schmutzwasser- und Straßenreinigungsgebühren. Allgemeine Informationen zu Steuern und Abgaben halten wir hinter diesem Link gerne für Sie bereit. Die Steuerabteilung der Stadt Pulheim ist für die Festsetzung der Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Steuer auf Vergnügungen sexueller Art, Vergnügungssteuer und der Hundesteuer zuständig.
Abwassergebühren in der Stadt Pulheim Die anfallenden Kosten für Bau, Betrieb, Sanierung, Erweiterung und Finanzierung der Entwässerungsanlagen (Kanäle, Kläranlage, Pumpwerke, Becken usw.) Abwassergebühren Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erheben wir Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgaberechts.