Grundwasser fördern, Abwasser in ein Gewässer ableiten oder ; ein Gewässer zu einem anderen bestimmten Zweck nutzen wollen.

Sie können diese ausdrucken, ausfüllen und der Kreisverwaltung per Post oder Fax - Fachdienst Wasserwirtschaft - in einigen Fällen auch über die/den zuständige/n Stadt, Gemeinde, Samtgemeinde, Flecken zusenden. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt mit allen unter Ziffer VII aufgeführten Unterlagen in 3-facher Ausfertigung über die Gemeinde / die Stadt / das Amt bei der Wasserbehörde einzureichen. Wasserrechtliche Erlaubnis beantragen . Die Zulassung legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Wasserrechtliche Erlaubnis (Abwassersammelgrube / Kleinkläranlage) Kontakt und weitere Auskünfte: Kreis Viersen Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: 0 21 62 / 39 - 0 Fax: 0 21 62 / 39 - 18 03 www.kreis-viersen.de. Kreis Viersen Amt für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen. Unternehmen brauchen eine wasserrechtliche Zulassung, wenn sie beispielsweise. Ein Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister auf Antrag ausgestellt wird und aus der hauptsächlich hervorgeht, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Allgemeines 1.1.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 5 gemeinsame Runderlasse (sogenannte "Verwertererlasse") des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und … Anträge & Formulare zur Wasserwirtschaft Auf dieser Seite finden Sie Anträge und Formulare aus dem Fachdienst Wasserwirtschaft.

B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - … Eine Benutzung der Gewässer und des Grundwassers bedarf in der Regel einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Es wird unterschieden zwischen sogenannten. (Zutreffendes bitte ankreuzen).

Unterlagen .

Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in einen Wasserlauf ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Wasserbehörde zu beantragen. Telefon : +49 (0)2162 39-0 Fax : +49 (0)2162 39-1857 EMail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt!

: 02162 101 609 E-Mail senden Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. Führungszeugnisse werden für Personen ab 14 Jahren ausgestellt. Gebühren.

Dies gilt grundsätzlich auch für Änderungen und Erweiterungen …